Für Patient*Innen und Fachpersonen

CANNABIS MEDIZIN
IN DER SCHWEIZ
weiterführende Informationen

Cannabis auf Rezept

Die Verschreibung von medizinischem Cannabis als Magistralrezeptur erfolgt durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt und wird von einer Apotheke mit Herstellungsbewilligung für Patientinnen und Patienten individuell hergestellt.

Was ist eine Magistralrezeptur?

Magistralrezepturen sind Arzneimittel, die Apotheken für Patientinnen und Patienten individuell auf ärztliche Verordnung herstellen. Sie haben für das Gesundheitssystem eine essenzielle Bedeutung, weil nicht alle benötigten Medikamente als Fertigarzneimittel verfügbar sind. Die Herstellung einer Magistralrezeptur,  oder in der Schweiz auch Formula Magistralis genannt, erfolgt nach den GMP-Richtlinien (Good Manufacturing Practice) gemäss der Pharmakopöe Helvetica (Schweizerisches Arzneibuch)

Die Apothekerinnen und Apotheker erfüllen damit eine äusserst wichtige Aufgabe zur Verbesserung der medizinischen Grundversorgung. 

Häufige Fragen zu medizinischem Cannabis auf Rezept:

Seit dem 30. September 2022 müssen alle CBD-haltigen Produkte, die vorher in Form eines CBD-Duftöls (Chemikalie) in Verkehr gebracht worden sind, vergällt werden. Diese Massnahme soll den Verbraucher vor einer missbräuchlichen Einnahme schützen. Eine orale Einnahme ist somit nicht mehr möglich. Wenn Sie unvergällte CBD-Tinkturen zur oralen Einnahme beziehen wollen, müssen Sie sich ein ärztliches Rezept von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausstellen lassen und das verschriebene Produkt darauffolgend in der Apotheke beziehen.

Drogerien und CBD-Shops dürfen Magistralrezepturen nicht herstellen und abgeben, dies ist ausschließlich Apotheken erlaubt.

Kosmetische Produkte mit CBD bleiben weiterhin ohne Einschränkungen über Ihre gewohnten Bezugsquellen erhältlich.

Die Medropharm AG bietet unterschiedliche Produkte an, die von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden können. Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer zum Ausdrucken.

Von Ärztinnen oder Ärzten verschriebene Cannabisprodukte müssen die Anforderungen eines pharmazeutischen Wirkstoffes erfüllen und nach den entsprechenden Richtlinien hergestellt werden.

Falls Sie sich unsicher sind, welches der aufgeführten Produkte ihrer bisherigen Cannabis-Tinktur entspricht, dann lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten. Sie können den Info-Flyer als Leitfaden zu Ihrem nächsten Arztbesuch mitnehmen.

Ab dem 1. August 2022 ist es in der Schweiz möglich, sich Cannabis-Tinkturen über ein vereinfachtes Verfahren durch einen Arzt verschreiben zu lassen.

Kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, diese können Ihnen ein entsprechendes Rezept ausstellen. Mit dem Rezept können Sie sich in einer Apotheke ihre Cannabis-Tinktur als eine sogenannte Magistralrezeptur herstellen lassen. Diese verwenden Sie gemäss Rezept, das Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erhalten haben.

Für Informationen rund um das Thema medizinisches Cannabis empfehlen wir Nicolai Berardi, ein erfahrener Schweizer Arzt und Cannabis-Experte. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch und lassen Sie sich umfassend beraten: Medizinische Cannabis Beratung

Weitere Ärzte und Organisationen finden sie hier: Schweizerische Gesellschaft für Cannabis in der Medizin

Wird Cannabis auf Rezept von der Krankenkasse übernommen?

Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein ärztliches Cannabisrezept, kontaktieren Sie dazu Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann für sie eine sogenannte Kostengutsprache ausfüllen und diese beim vertrauensärztlichen Dienst der Krankenkasse einreichen. Eine geeignete Vorlage finden Sie hier:

Haben Sie schon gewusst?

Das Endocannabinoid-System reguliert in unserem Körper eine Vielzahl von Prozessen und beeinflusst so unsere Stimmung, sowie unseren Appetit, das Gedächtnis und entzündliche Prozesse in unserem Körper. 

Cannabinoide sind eine vielfältige Klasse von chemischen Verbindungen, die natürlich im menschlichen Körper (Endocannabinoide) und in Cannabispflanzen (Phytocannabinoide) vorkommen. Sie interagieren mit dem Endocannabinoid-System (ECS). Unter den über 500 natürlichen Inhaltsstoffen, die in Cannabis bisher gefunden wurden, machen Phytocannabinoide über 100 davon aus. Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) sind die wohl bekanntesten Vertreter.

THC und CBD sind beides Cannabinoide der Cannabispflanze. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer chemischen Struktur und in ihren Effekten. Als bedeutendster Unterschied gilt der Einfluss der Cannabinoide auf die Psyche: THC wirkt psychoaktiv, CBD nicht.

CBD und THC beeinflussen den menschlichen Körper über das sogenannte Endocannabinoid-System.

Der Begriff Entourage-Effekt wurde erstmals 1998 von Dr. Ben-Shabat und Professors Raphael Mechoulam geprägt. Das Konzept wurde vor allem von Dr. Ethan Russo erläutert und erweitert.

Untersuchungen legen nahe, dass die natürlichen Verbindungen in der Cannabispflanze, die als Terpene oder Terpenoide bekannt sind, synergetische Eigenschaften mit Cannabinoiden zeigen. Extrakte die diese natürliche Zusammensetzung widerspiegeln, heissen Voll- und Breitspektrum Extrakte.  

Wichtige Terpene, die natürlich im Cannabis vorkommen:

  • Myrcen
  • Pinen
  • Limonen
  • Caryophyllen


Die Wechselwirkung zwischen Phytocannabinoiden und Terpenen wird als Entourage-Effekt bezeichnet.

Haben Sie noch Fragen?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

Medropharm AG
Binzstrasse 23
8045 Zürich

E-Mail: info@medropharm.ch

Telefon: +41 (0)44 455 60 10

Weiterführende Informationen
 für Ärztinnen und Ärzte

Neues Vorgehen bei der Verschreibung von Cannabisarzneimitteln und Magistralrezepturen mit mehr als 1% THC.

Ärztinnen und Ärzte entscheiden neu in eigener Verantwortung über die Behandlung mit Cannabisarzneimitteln und Magistralrezepturen. Sie brauchen dazu keine Ausnahmebewilligung mehr vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Wenn Sie als Ärztin oder Arzt Cannabisarzneimittel oder Magistralrezepturen verschreiben, müssen Sie neu mittels dem einfachem digitalen Meldesystem dem BAG einige massgebliche Angaben zur Therapie und zu den Patientinnen oder Patienten übermitteln. Dazu gehören die Indikation, die Darreichungsform mit Dosierung sowie die Wirkung und Nebenwirkungen. Die Daten sind für die meldenden Ärztinnen und Ärzte in aufbereiteter Form einsehbar und können so als Orientierungshilfe für die Behandlung dienen.

Das genaue Vorgehen beim Verschreiben von Cannabisarzneimitteln oder Magistralrezepturen finden Sie in der vom BAG zur Verfügung gestellten Informationsbroschüre: